Verfahren der Begutachtung

Einreichungen von Manuskripten sind jederzeit willkommen (keine Einreichungs- oder Bearbeitungsgebühren). Alle bei der Zeitschrift eingereichten wissenschaftlichen Manuskripte (außer den Rezensionen) werden einem Peer-Review-Verfahren unterzogen. Das Peer-Review-Verfahren ist doppelblind. Das Editorial Board bemüht sich, den Begutachtungsprozess eines Manuskripts innerhalb von drei Monaten nach dem Einreichungsdatum abzuschließen.

Das Editorial Board bewertet die eingereichten Manuskripte zunächst hinsichtlich der Mindeststandards für eine Veröffentlichung in den RpB. Manuskripte, die für die Zeitschrift grundsätzlich geeignet sind und den Qualitätsanforderungen der Zeitschrift entsprechen, werden zwei Gutachter*innen zugewiesen. Die Gutachter*innen gehören in der Regel nicht dem Editorial Board an und werden so ausgewählt, dass sie über Fachkenntnisse im thematischen und/oder methodischen Bereich des Manuskripts verfügen.

Die Gutachter*innen werden gebeten, die Qualität des Manuskripts nach folgenden Kriterien zu beurteilen:

  1. Wissenschaftliche Relevanz des untersuchten Themas/Problems
  2. Klarheit der Forschungsfrage und/oder des theoretischen/konzeptionellen Rahmens
  3. Relevanz und Angemessenheit des theoretischen/konzeptionellen Rahmens und der zitierten Literatur für das untersuchte Thema/Problem
  4. Angemessenheit der angewandten Methoden für das untersuchte Thema/Problem sowie des theoretisch/konzeptionellen Rahmens
  5. Angemessenheit der Analysen und Klarheit in der Darstellung der Ergebnisse
  6. Übereinstimmung der Schlussfolgerungen mit den neuen Erkenntnissen und dem theoretischen/konzeptionellen Rahmen
  7. Neuheit der im Manuskript vorgestellten empirischen Befunde oder theoretischen Argumente
  8. Klarheit, Kohärenz und Prägnanz des Schreibstils.

Die Gutachter*innen geben eine der folgenden Empfehlungen für das Manuskript ab:

  • Accept = Annahme des Manuskripts in der vorliegenden Form.
  • Minor Revisions = geringfügige Überarbeitung des Manuskripts notwendig – bei grundsätzlicher Annahme
  • Major Revisions = gründliche bis grundsätzliche Überarbeitung des Manuskripts und erneute Einreichung
  • Reject = Ablehnung des Manuskripts

Wenn die Empfehlungen der beiden Gutachter*innen um mehr als eine Kategorie voneinander abweichen, insbesondere wenn eine von ihnen die Ablehnung des Manuskripts empfiehlt, bittet das Editorial Board eine dritte Gutachter*in, das Manuskript unabhängig zu beurteilen. Die verantwortlichen Personen des Editorial Boards treffen die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung eines Manuskripts.

Für Autor*innen, die aufgefordert werden, ihren Artikel zu überarbeiten und erneut einzureichen, ist es zwingend erforderlich, den Artikel zusammen mit einer Dokumentation der Änderungen, die gemäß den Empfehlungen der Gutachten vorgenommen wurden, erneut einzureichen und diese Änderungen zu erläutern. Diese Erklärung wird den Gutachter*innen in der zweiten Runde zusammen mit dem erneut eingereichten Artikel übermittelt. Die Gutachter*innen erhalten alle früheren Gutachten, um neu eingereichte Beiträge erneut zu begutachten.

Gutachter*innen sollten keine Gutachten akzeptieren, wenn die Anonymität verletzt wird oder wenn Interessenkonflikte vorliegen. Ausnahmen von dieser Richtlinie können in Fällen gelten, in denen die Artikel auf Konferenzbeiträgen oder früheren Veröffentlichungen beruhen. Die Rezensionsergebnisse werden den Autor*innen anonym zur Verfügung gestellt.

Entscheidungen über die Annahme von Beiträgen, die Überarbeitung von Beiträgen, zusätzliche Gutachten und das Copy-Editing liegen in der alleinigen Verantwortung des Editorial Boards und sind endgültig.